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Ich schreibe diese ausführliche Warnung, damit andere Kunden nicht in dieselbe Falle tappen wie ich.Der Fall: Ich habe am 19.01.2026 einen "Lifetime Dedicated Server" erworben (eine hohe Investition). Bereits am 24.01.2026 – also nur 5 Tage später und damit weit innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist – habe ich den Widerruf erklärt.Das Problem: Der Support (in meinem Fall Paul P.) lehnte den Widerruf mit einem Standard-Textbaustein ab. Die Begründung: Ich hätte beim Kauf per Checkbox zugestimmt, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung "vollständig erbracht" ist.Warum das Vorgehen von ZAP-Hosting höchst unseriös wirkt: Hier wird versucht, das Verbraucherrecht mit einer fragwürdigen Auslegung auszuhebeln. Laut Gesetz (§ 356 Abs. 4 BGB) erlischt das Widerrufsrecht nur bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Ich habe ein Lifetime-Produkt gekauft (lebenslange Laufzeit). Es widerspricht jeglicher Logik und physikalischen Realität, dass eine "lebenslange" Dienstleistung nach nur 5 Tagen "vollständig erbracht" sein kann. Die bloße technische Bereitstellung des Servers ist nur der Start der Leistung, nicht das Ende.Reaktion des Supports: Auf diese Tatsache wird nicht eingegangen. Man erhält nur Copy & Paste-Antworten mit Verweisen auf AGB-Klauseln, die bei Dauerschuldverhältnissen wie diesem rechtlich keinen Bestand haben. Das Ziel scheint zu sein, Kunden durch juristisch klingende, aber inhaltlich falsche Textbausteine einzuschüchtern, damit sie auf ihr Geld verzichten.Fazit: Wer hier kauft, sollte wissen: Das gesetzliche Widerrufsrecht existiert bei ZAP-Hosting faktisch nicht, sobald man den Server auch nur eine Minute aktiviert hat. Ich habe den Fall nun an meinen Zahlungsdienstleister übergeben, da hier offensichtlich Verbraucherrechte ignoriert werden.
